Oft gestellte Fragen


Ich wohne erst seit kurzem auf dem Gebiet der Kirchengemeinde. Kann ich dennoch an der Wahl teilnehmen?

Ja, als Gemeindeglied sind Sie wahlberechtigt. Wichtig ist aber, dass Sie im Wahlverzeichnis stehen. Dies können Sie bei Ihrer neuen Gemeinde nachprüfen.

Ich bin über 16 Jahre alt und Mitglied der Kirchengemeinde, wurde aber nie konfirmiert. Darf ich dennoch wählen?

In vielen Fällen ist das möglich. Wenn Sie sich beispielsweise erst im Erwachsenenalter haben taufen lassen oder Sie der Evangelischen Kirchengemeinde z.B. durch Konversion beigetreten sind, gelten Sie als "Konfirmierten gleichgestellt". Damit sind Sie wahlberechtigt.
Sprechen Sie im Zweifelsfalle Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer darauf an.

Kann ich mir aussuchen, in welchem Wahllokal ich meine Stimme abgebe?

Nein. Wie auch bei den Wahlen im politischen Bereich sind Sie einem Wahlbezirk zugeordnet und grundsätzlich verpflichtet, dort zu wählen. Eine Alternative dazu bietet die Briefwahl.

Ist eine Wahl ins Presbyterium anfechtbar?

Ja. Beschwerden zum Ablauf der Wahl oder Einsprüche gegen die Wahl einer Person sind möglich. Diese sind innerhalb der Beschwerdefrist in schriftlicher Form an den Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises zu richten. Dieses Gremium hat dann zeitnah über die Beschwerde zu beraten.




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